Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verkaufsbedingungen

von

Fleisch und Mehr – E. Theiss

Wallerseegasse 4A, A-5202 Neumarkt am Wallersee

www.fleischundmehr.at

(nachstehend kurz FLEISCHUNDMEHR genannt)

Für alle Geschäftsbeziehungen mit FLEISCHUNDMEHR gelten ausschließlich die nachstehenden Verkaufsbedingungen. Von diesen Bedingungen abweichende eigene Einkaufsbedingungen gelten nur dann, wenn sie durch FLEISCHUNDMEHR schriftlich bestätigt werden.

1. Die in FLEISCHUNDMEHR angebotenen Waren sind nur für Privatpersonen bestimmt. Wiederverkäufer, Weiterverarbeiter, gewerbliche Verbraucher, Dienstleister und sonstige institutionelle Verbraucher (wie Krankenhäuser, Heime, Anstalten, Kantinen) erhalte gerne auf Anfrage für sie bestimmte Großhandelspreise.

2. Die Daten der gemäß Punkt 1. Einkaufsberechtigte werden bei FLEISCHUNDMEHR registriert. Der Kunde verpflichtet sich, seine Angaben wahrheitsgetreu zu machen und keine wie immer geartete Testkäufe zu machen.

3. FLEISCHUNDMEHR kann die Einkaufsberechtigung ohne Angabe von Gründen jederzeit einziehen.

4. Bei den in FLEISCHUNDMEHR-Angeboten genannten Preise handelt es sich um Bruttopreise, sofern nichts anderes angegeben wird. Die angegebenen Preise sind freibleibend. Die Gültigkeit von Preisen bezieht sich ausschließlich auf den Zeitpunkt der Bestellung, wobei jedoch geringfügige Preisänderungen je nach Saison und Verfügbarkeit möglich sein können. Auch hinsichtlich der Menge sind diese Angebote freibleibend.

5. Ein Vertrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung von FLEISCHUNDMEHR zustande. Der Kunde hat die Bestellbestätigung unverzüglich auf Richtigkeit zu überprüfen. Bei abweichenden Angaben muss der Kunde FLEISCHUNDMEHR umgehend informieren.

6. FLEISCHUNDMEHR behält sich vor, Bestellungen abzulehnen, wenn die Bestellung oder Lieferung nicht mehr durch FLEISCHUNDMEHR oder durch andere Unternehmen des Konzerns oder durch Dritte, mit denen FLEISCHUNDMEHR arbeitet, bedient werden kann.

7. Die Ware wird, sofern nichts anderes vereinbart ist, an die vom Kunden angegebene Lieferadresse geliefert. Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Käufers. Die Kosten für die Lieferung werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.

8. Soweit die Lieferung an einen Konsumenten (Endverbraucher) erfolgt, gilt die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung erst mit Übergabe der Ware an diesen.

9. Die gelieferten Waren sind sofort nach Erhalt auf Mängel und Abweichungen zu prüfen. Bei beanstandungsfähiger Ware hat der Käufer dies unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Ware, FLEISCHUNDMEHR schriftlich anzuzeigen. Bei Transportschäden ist ein Protokoll zu erstellen und FLEISCHUNDMEHR unverzüglich zu informieren.

10. Eine Rücksendung der Ware bedarf der Zustimmung von FLEISCHUNDMEHR und ist für den Käufer kostenpflichtig. Die Rücksendekosten sind vom Käufer zu tragen, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der Bestellung.

11. Der Käufer hat kein Rücktrittsrecht nach § 18 Abs. 1 Ziff. 3 FAGG.

12. Der Kaufpreis ist mit Erhalt der Ware fällig. FLEISCHUNDMEHR kann nach eigenem Ermessen die Ware vor Bezahlung zurückbehalten. Bei Zahlungsverzug werden dem Käufer die gesetzlichen Verzugszinsen sowie die angemessenen Mahnkosten verrechnet.

13. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von FLEISCHUNDMEHR. Der Käufer verpflichtet sich, die Ware bis zur vollständigen Bezahlung sorgsam zu behandeln und diese im Falle eines Weiterverkaufs nur an Dritte abzugeben, die nicht im Verzug sind.

14. FLEISCHUNDMEHR ist berechtigt, bei Zahlungsverzug des Käufers, die Leistung einzustellen und den Rücktritt vom Vertrag zu erklären.

15. Die Verrechnung von Forderungen gegen die Forderungen von FLEISCHUNDMEHR ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

16. Für alle Streitigkeiten, die aus diesem Vertrag resultieren, gilt das materielle Recht der Republik Österreich unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Es ist ausschließlich das sachlich zuständige Gericht in Wien zuständig.

17. Wenn eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchsetzbar ist oder wird, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

18. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge von FLEISCHUNDMEHR und gelten für alle künftigen Bestellungen des Kunden, auch wenn sie nicht mehr ausdrücklich erwähnt werden.

19. FLEISCHUNDMEHR wird alle personenbezogenen Daten des Käufers entsprechend der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeiten und speichern. Der Käufer willigt ausdrücklich ein, dass FLEISCHUNDMEHR die von ihm angegebenen Daten zur Vertragsabwicklung und für zukünftige Marketingmaßnahmen verarbeitet.

10. Wer Originalverpackungen aufreißt oder beschädigt, ist zu deren Kauf verpflichtet.

11. Die Ware bleibt bis zum völligen Ausgleich sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit FLEISCHUNDMEHR deren Eigentum. Sämtliche Forderungen sind unverzüglich nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Eingehende Zahlungen werden zur Abdeckung der ältesten Schuld gewidmet, wobei zunächst auf Zinsen, dann auf Spesen bzw. Einbringungskosten und zuletzt auf das Kapital angerechnet wird. Im Falle des Zahlungsverzuges verpflichtet sich der Kunde, die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 352 UGB) in Höhe von 8 % über den maßgeblichen Basiszinssatz zu bezahlen. Weiters verpflichtet sich der Kunde, die Kosten für die Beiziehung eines Inkassobüros oder Anwaltes zu ersetzen.

12. Der Rechnungsempfänger akzeptiert die Zusendung einer elektronischen Rechnung.

13. Durch die Zahlung des Rechnungsbetrages wird der ordnungsgemäße Empfang der Ware hinsichtlich Zustand und Menge bestätigt. Mängel können nur sofort bei Empfang der Waren geltend gemacht werden. Eine Haftung der FLEISCHUNDMEHR dafür, dass die gekaufte Ware für die vom Käufer in Aussicht genommenen Zwecke geeignet ist, besteht nicht.

14. Der Kunde verzichtet darauf, gegen die Forderungen von FLEISCHUNDMEHR, gleichwohl auf welchem Rechtsgrund diese basieren, eigene Geldforderungen aufrechnungsweise einzuwenden.

15. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieser Bedingungen gilt das sachlich zuständige Gericht des Firmensitzes der FLEISCHUNDMEHR als vereinbart.

16. Aufnahme, Nutzung bzw. Verarbeitung von Informationen:

  • FLEISCHUNDMEHR wird die im Kundenformular oder sonstigen Formvordrucken angeführten Informationen (die "Persönlichen Daten", sowie die im Rahmen der Geschäftsfälle anfallenden Daten) zu folgenden Zwecken aufnehmen, nutzen und/oder verarbeiten:
  • a. Verwaltung und Erfüllung Ihres Kundenvertrags mit FLEISCHUNDMEHR ,
  • b. allgemeine und langfristige Kundenbetreuung bzw. personalisierter Kundendienst,
  • c. Verkaufswerbung,
  • d. Markt- und Meinungsforschung (jeweils per Post oder über elektronische Medien).
  • Im Übrigen findet die Datenschutzerklärung von FLEISCHUNDMEHR Anwendung.